Wann muss eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt werden?

Bei Wiederinbetriebnahme einer Gasinstallation.
In Betrieb befindliche Anlagen in vermieteten Wohnungen müssen mind. alle 12 Jahre auf ihre Gebrauchsfähigkeitsprüfung kontrolliert werden. Der Eigentümer der Wohnung ist für die Durchführung verantwortlich und kann im Schadensfall haftbar gemacht werden

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